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Besondere Betreuungsanfragen
Liebe Tagespflegepersonen,
wir haben immer wieder Betreuungsanfragen, bei denen wir keine passende Kindertagespflegeperson vermitteln können. Daher möchten wir nun einmal etwas Neues ausprobieren und die Anfragen direkt an Sie weitergeben. Vielleicht passt die Betreuung eines der unten aufgeführten Kinder für Sie!
Sie können sich direkt mit uns unter der angegebenen Chiffre-Nummer in Verbindung setzen, wir werden dann alles Weitere für Sie veranlassen.
Übersicht der besonderen Betreuungsanfragen -
Inklusion in der Kindertagespflege
Projekt des Landesverbands Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V.
Landesweite Anlaufstelle für inklusive Pädagogik in der Kindertagespflege in Baden- Württemberg … und wir sind dabei!
Der Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. hat ein neues Modellprojekt aufgelegt, mit dem Ziel eine landesweite Anlaufstelle für inklusive Pädagogik in der Kindertagespflege in Baden- Württemberg einzurichten. Im Frühjahr diesen Jahres wurden hierfür drei Modellstandorte gesucht. Die beiden Tages- und Pflegeelternvereine des Landkreises Böblingen haben sich gemeinsam erfolgreich beworben und nehmen somit am Projekt „Landesweite Anlaufstelle für inklusive Pädagogik in der Kindertagespflege in Baden- Württemberg“ als Modellstandort teil. Damit hat der tupf nun die Möglichkeit stellvertretend für unsere Tagespflegepersonen auch auf Landesebene zum Thema Inklusion aktiv mitzuarbeiten.
Am Ende des Landesverbandsprojektes sollen die folgenden drei Produkte der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen:
- Ein Curriculum zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen
- Ein Konzept zur Entwicklung von Indikatoren zum Gelingen von Inklusion in der Kindertagespflege
- Eine Handreichung zu übertragbaren Finanzierungswegen
Die letztjährig durchgeführte Umfrage unter den aktiven Tagespflegepersonen des tupf erfolgte mit einem sehr guten Rücklauf. Wir freuen uns sehr über das große Interesse an diesem Projekt. Besonders hervorzuheben ist hierbei nicht das Interesse, sondern auch die Bereitschaft der Tagespflegepersonen an einer Zusatzqualifizierung „Inklusion“ teilzunehmen.
Dank der Unterstützung des Landkreises Böblingen kann unser Tages- und Pflegeeltern e.V. Kreis Böblingen einen Großteil der personellen Ressourcen für die Teilnahme am Modellstandort abdecken. Für das Projekt Inklusion des tupf konnte bisher schon die Heidehof Stiftung mit einem Unterstützungsbeitrag gewonnen werden. Jedoch benötigt der tupf in naher Zukunft und in finanzieller Hinsicht selbstverständlich noch weitere Unterstützer!
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TAPiR
KinderTAgesPflege In anderen geeigneten Räumlichkeiten
Wesentliche Merkmale:
- TAPiR ist eine Form der Kindertagespflege außerhalb des Haushaltes der Kindertagespflegeperson und der Eltern
- für Kinder im Alter von 0 - 14 Jahren
- Zielgruppe sind vor allem unter dreijährige Kinder
- familiennahe Atmosphäre
- individuellen Förderung
- große Flexibilität bzgl. der Betreuungszeiten
- überschaubare Gruppengröße
- Betreuung von bis zu max. neun Tageskindern
- Betreuung durch eine oder mehrere Kindertagespflegepersonen
- feste Bezugspersonen
- eine zusätzliche Alternative im Bereich der Kindertagesbetreuung
- Das Angebot wird dem Wunsch vieler Eltern nach frühen sozialen Erfahrungen ihrer Kinder in der Gruppe gerecht
- TAPiR ist eine Form der Kindertagespflege außerhalb des Haushaltes der Kindertagespflegeperson und der Eltern
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Landkreismodell TAKKI
„TAKKI" ist die Abkürzung für: „Kommunale TAgespflege für KleinKInder im Landkreis Böblingen".
Im Landkreis Böblingen wurde das Modell "TAKKI" entwickelt mit der Zielsetzung, die Tagespflege zur Betreuung von Kleinkindern zu stärken.
Das Konzept bezieht sich auf die Betreuung von unter dreijährigen Kindern im Haushalt der Betreuungsperson oder in anderen geeigneten Räumen.
Mittlerweile nehmen alle Kommunen aus dem Landkreis Böblingen an TAKKI teil.
Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme am Modell "TAKKI" haben, können Sie sich gerne an das tupf –Team wenden
07031/21371-0
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Vorteile für die abgebenden Eltern
- Eltern, die sich für dieses Betreuungsmodell für ihr unter dreijähriges Kind entscheiden, entrichten einen Elternbeitrag an die Kommune
- dieser orientiert sich an den Elternbeiträgen für eine Betreuung in den institutionellen Kindertageseinrichtungen (u3) in der jeweiligen Kommune im Landkreis Böblingen
- Eltern bezahlen das Betreuungsentgelt direkt an die Wohnortkommune
- Die Kommune bezahlt dann die Tagespflegeperson nach den TAKKI-Richtsätzen und übernimmt den Differenzbetrag
- Für die Eltern ist eine echte Wahlfreiheit zwischen öffentlicher Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege gewährleistet
- Kurzfristige Ausfallzeiten von Tagespflegepersonen werden auf Anfrage spätestens ab dem dritten Tag vom Tages- und Pflegeeltern e.V. Kreis Böblingen durch Vertretung geregelt
- Eltern, die sich für dieses Betreuungsmodell für ihr unter dreijähriges Kind entscheiden, entrichten einen Elternbeitrag an die Kommune
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Vorteile für die Tagespflegeperson
- Die Teilnahme an TAKKI ist für die Tagespflegeperson freiwillig
- sie ist weiterhin selbständig tätig
- Tagespflegepersonen, die sich an TAKKI beteiligen, erhalten das Betreuungsentgelt nach den TAKKI-Richtsätzen von der Kommune ausbezahlt, in der das Tageskind wohnt.
- Das bedeutet für die Tagespflegeperson eine große finanzielle Sicherheit.
- Außerdem wird das Betreuungsverhältnis nicht durch die Abwicklung der Zahlungsvorgänge belastet
- Die Tagespflegeperson kann bei der TAKKI-Kommune die zweite Hälfte nachgewiesener Sozialversicherungsbeiträge beantragen
- Ferner erstattet die Kommune der Tagespflegeperson den Aufwandsersatz für:
• 28 betreuungsfreie Tage - Dadurch entsteht eine weitere finanzielle Sicherheit für die Tagespflegeperson
• 2 Fortbildungstage pro Kalenderjahr
• sowie bis zu 30 Krankheitstage (maximal 6 Wochen)
- Die Teilnahme an TAKKI ist für die Tagespflegeperson freiwillig
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Voraussetzungen, die eine Tagespflegeperson erfüllen muss
- Die Tagespflegeperson muss sich mit 300 Unterrichtseinheiten qualifizieren
- Personen mit besonderen einschlägigen Vor- und Ausbildungen (z.B. mit einer pädagogischen Ausbildung) können eine deutlich reduzierte Grundqualifizierung besuchen.
- Die Tagespflegeperson muss sich mit 300 Unterrichtseinheiten qualifizieren
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Anforderungen an die Tagespflegeperson im Modell TAKKI
- Bereitstellung eines Platzes für ein unter dreijähriges Tageskind
- Gültige Pflegerlaubnis nach § 43 SGB VIII
- Diese kann beim tupf beantragt werden
- Um die Erlaubnis zur Kindertagespflege zu erhalten, müssen persönliche Eignung, Qualifizierung und kindgerechte Räumlichkeiten nachgewiesen werden
- Schriftliche Vereinbarung mit der Kommune, von der die Tagespflegeperson das Betreuungsgeld erhält
- Abschluss eines TAKKI-Betreuungsvertrags mit den Eltern/Personensorgeberechtigten des Tageskindes
- Bereitschaft zur Tätigkeit nach den gültigen TAKKI-Richtsätzen
- Außerdem die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Tageselternvereinen im Landkreis und mit den Kommunen
- Bereitstellung eines Platzes für ein unter dreijähriges Tageskind
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