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  • TAPiR

    TAPiR
    KinderTAgesPflege In anderen geeigneten Räumlichkeiten

    Wesentliche Merkmale:

    • TAPiR ist eine Form der Kindertagespflege außerhalb des Haushaltes der Kindertagespflegeperson und der Eltern
    • für Kinder im Alter von 0 - 14 Jahren
    • Zielgruppe sind vor allem unter dreijährige Kinder
    • familiennahe Atmosphäre
    • individuellen Förderung
    • große Flexibilität bzgl. der Betreuungszeiten
    • überschaubare Gruppengröße
    • Betreuung von bis zu max. neun Tageskindern
    • Betreuung durch eine oder mehrere Kindertagespflegepersonen
    • feste Bezugspersonen
    • eine zusätzliche Alternative im Bereich der Kindertagesbetreuung
    • Das Angebot wird dem Wunsch vieler Eltern nach frühen sozialen Erfahrungen ihrer Kinder in der Gruppe gerecht
  • Landkreismodell TAKKI

     
    Landkreismodell "TAKKI"
    takki



    „TAKKI" ist die Abkürzung für: „Kommunale TAgespflege für KleinKInder im Landkreis Böblingen".
    Im Landkreis Böblingen wurde das Modell "TAKKI" entwickelt mit der Zielsetzung, die Tagespflege zur Betreuung von Kleinkindern zu stärken.
    Das Konzept bezieht sich auf die Betreuung von unter dreijährigen Kindern im Haushalt der Betreuungsperson oder in anderen geeigneten Räumen.
    Mittlerweile nehmen alle Kommunen aus dem Landkreis Böblingen an TAKKI teil.
    Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme am Modell "TAKKI" haben, können Sie sich gerne an das tupf –Team wenden
    07031/21371-0
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

    • Vorteile für die abgebenden Eltern

      • Eltern, die sich für dieses Betreuungsmodell für ihr unter dreijähriges Kind entscheiden, entrichten einen Elternbeitrag an die Kommune
      • dieser orientiert sich an den Elternbeiträgen für eine Betreuung in den institutionellen Kindertageseinrichtungen (u3) in der jeweiligen Kommune im Landkreis Böblingen
      • Eltern bezahlen das Betreuungsentgelt direkt an die Wohnortkommune
      • Die Kommune bezahlt dann die Tagespflegeperson nach den TAKKI-Richtsätzen und übernimmt den Differenzbetrag
      • Für die Eltern ist eine echte Wahlfreiheit zwischen öffentlicher Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege gewährleistet
    • Vorteile für die Tagespflegeperson

      • Die Teilnahme an TAKKI ist für die Tagespflegeperson freiwillig
      • sie ist weiterhin selbständig tätig
      • Tagespflegepersonen, die sich an TAKKI beteiligen, erhalten das Betreuungsentgelt nach den TAKKI-Richtsätzen von der Kommune ausbezahlt, in der das Tageskind wohnt.
      • Das bedeutet für die Tagespflegeperson eine große finanzielle Sicherheit.
      • Außerdem wird das Betreuungsverhältnis nicht durch die Abwicklung der Zahlungsvorgänge belastet
      • Die Tagespflegeperson kann bei der TAKKI-Kommune die zweite Hälfte nachgewiesener Sozialversicherungsbeiträge beantragen
      • Ferner erstattet die Kommune der Tagespflegeperson den Aufwandsersatz für:
      • • 28 betreuungsfreie Tage
        • 2 Fortbildungstage pro Kalenderjahr
        • sowie bis zu 30 Krankheitstage (maximal 6 Wochen)
      • Dadurch entsteht eine weitere finanzielle Sicherheit für die Tagespflegeperson
    • Voraussetzungen, die eine Tagespflegeperson erfüllen muss

      • Die Tagespflegeperson muss sich mit 300 Unterrichtseinheiten qualifizieren
      • Personen mit besonderen einschlägigen Vor- und Ausbildungen (z.B. mit einer pädagogischen Ausbildung) können eine deutlich reduzierte Grundqualifizierung besuchen.
    • Anforderungen an die Tagespflegeperson im Modell TAKKI

      • Bereitstellung eines Platzes für ein unter dreijähriges Tageskind
      • Gültige Pflegerlaubnis nach § 43 SGB VIII
      • Diese kann beim tupf beantragt werden
      • Um die Erlaubnis zur Kindertagespflege zu erhalten, müssen persönliche Eignung, Qualifizierung und kindgerechte Räumlichkeiten nachgewiesen werden
      • Schriftliche Vereinbarung mit der Kommune, von der die Tagespflegeperson das Betreuungsgeld erhält
      • Abschluss eines TAKKI-Betreuungsvertrags mit den Eltern/Personensorgeberechtigten des Tageskindes
      • Bereitschaft zur Tätigkeit nach den gültigen TAKKI-Richtsätzen
      • Außerdem die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Tageselternvereinen im Landkreis und mit den Kommunen

 

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