Bereitschaftspflegefamilien nehmen Kinder aus akuten Notsituationen auf. Sie stehen für die Inobhutnahme 24 Stunden täglich bereit. Durch die freundliche Zuwendung in den Bereitschaftsfamilien vermitteln diese den Kindern und Jugendlichen Trost und Geborgenheit in der schwierigen Situation. Sobald geklärt ist, wo die Kinder auf Dauer bleiben können, verlassen sie die Bereitschaftspflegefamilie wieder.
Wenn eine Vollzeitpflegefamilie als geeignete Lösung gefunden wird, begleiten die Bereitschaftspflegeeltern das Kind in der Kennenlern- und Eingewöhnungsphase. Es ist zugleich die Ablösungsphase für das Kind und für die Bereitschaftspflegeeltern. Diese Form der Zusammenarbeit hat sich als sehr positiv für alle Beteiligten erwiesen.
Im Landkreis Böblingen sind in der Regel ca. zehn Bereitschaftspflegefamilien aktiv. Einige von ihnen nehmen vorrangig Kleinkinder auf andere eher Schulkinder oder Jugendliche. Die Kinder / Jugendlichen werden vom Amt für Jugend und Bildung des Landkreises Böblingen vermittelt, während dessen Dienstzeiten von den jeweils zuständigen SozialarbeiterInnen. Außerhalb der Dienstzeiten gibt es einen Bereitschaftsdienst des Amtes für Jugend und Bildung, der eng mit der Polizei zusammen arbeitet.
Wie wird man Bereitschaftspflegeeltern?
Beim Amt für Jugend und Bildung ist Frau Frank für die Bereitschaftspflege zuständig.
Für Informationen kann man sich an sie wenden, u.a. auch zu der Frage, ob im Landkreis aktuell ein Bedarf an weiteren Bereitschaftspflegefamilien besteht.
Um Bereitschaftspflegeeltern werden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So ist z.B. der Besuch des Vorbereitungskurses für Vollzeitpflegeeltern Pflicht, ein Hausbesuches vom Amt für Jugend und Bildung sowie des Pflegekinderdienstes, eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnisses notwendig.
Aktive Bereitschaftspflegeeltern erhalten ausführliche Informationen zu den Themen oder Aspekten, die im Rahmen der Bereitschaftspflege zu beachten sind. Als Entschädigung bekommen die Bereitschaftspflegeeltern einen Tagespauschalsatz, der die Kosten für das Kind, für die Erziehungsaufwendungen und das besondere Engagement abdecken. Gesonderte Sachleistungen können zudem auf Antrag erstattet werden.
AnsprechpartnerIn für alle Belange sind immer die jeweils für das Kind zuständige SozialarbeiterInnen des Amtes für Jugend und Bildung.