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Ihre Motivation und
persönliche Voraussetzungen:
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- Sie haben Zeit und Freude am Umgang mit
Kindern
- Sie besitzen pädagogische Fähigkeiten und
können eine Beziehung zu einem fremden Kind aufbauen
- Sie sind bereit ein Kind seinem
Entwicklungsstand entsprechend zu fördern
- Sie sind ausreichend belastbar
- Sie sind körperlich, geistig und seelisch
fit
- Sie sind bereit, mit den Eltern zu
kooperieren
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Tagesmutter:
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- Sie sind bereit, Beratung anzunehmen
- Es geht Ihnen nicht in erster Linie um
Gelderwerb
- Ihre Familie ist mit der Aufnahme von
Kindern in Ihre Privatwohnung einverstanden
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Ihre Wohnung und das
Wohnumfeld:
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- Ist ausreichend Platz für 1-5 Kinder zum
Spielen und Ruhen oder Schlafen da?
- Ist die Wohnung kindersicher?
- Gibt es Mobiliar für
Kleinkinder/Schulkinder?
- Spielmaterial?
- Wo können die Kinder sich auch im Freien
aufhalten?
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Grundsätzliche
Informationen:
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- Als Tagesmutter betreuen Sie Kinder
berufstätiger Eltern in Ihrem Privathaushalt. Sie dürfen bis zu 5 fremde
Kinder zeitgleich betreuen; davon
nicht mehr als 3 Kinder unter 3 Jahren gleichzeitig. Es kann auch sein,
dass die Kinderzahl in der Pflegeerlaubnis eingeschränkt wird
- Sie benötigen eine Pflegeerlaubnis und
müssen dazu die gesetzlichen Vorgaben zur Eignung als Tagespflegeperson
erfüllen
- Es ist in der Regel eine selbständige
Tätigkeit (ohne Lohnsteuerkarte).
Diese muss aber beim Finanzamt mit der Anlage N (Nebenverdienst) beim
Lohnsteuerjahresausgleich oder bei der Einkommensteuererklärung der
Familie gemeldet werden.
- Zum Thema "Krankenversicherungsschutz"
und "Rentenversicherung" lassen Sie sich bitte bei den
zuständigen Stellen beraten.
- Eine Pflichtunfallversicherung ist eine
gesetzliche Vorschrift für selbständige Tagesmütter
- Sie benötigen eine
Betriebshaftpflichtversicherung
Der Verein bietet seinen Mitgliedern eine äußerst günstige derartige
Versicherung an. (Klick auf "Wie werde ich Mitglied")
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Voraussetzungen des
Vereins für eine Vermittlung:
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- persönliche Beratung
- Antrag auf eine Pflegeerlaubnis
- Erfüllen der geforderten
Grundvoraussetzungen und Eignungskriterien nach §23 und §43 SGB
VIII, sowie den Richtlinien des Landkreises Böblingen
- polizeiliches Führungszeugnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Hausarztes
- Grundqualifizierung
- Kurs „Erste Hilfe am Kind“
- ein Hausbesuch
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Kinderfrau:
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Sie betreuen und fördern
Kinder im Haushalt ihrer
Eltern.
Das ist eine weisungsgebundene Tätigkeit. Die Eltern sind in der
Regel Ihre Arbeitgeber und schließen in der Regel mit Ihnen einen
Arbeitsvertrag ab. Sie sollten dabei auf einer schriftlichen
Arbeitsplatzbeschreibung bestehen. Zusätzliche Hausarbeiten werden extra
aufgeführt.
Durch den Arbeitsvertrag sind Sie sozial abgesichert. Ihre Verpflegung an
diesem Arbeitsplatz berechnet das Finanzamt als
"Sachleistungen".
Für alle Angelegenheiten der Kinderbetreuung und der dazu gehörenden
Kooperation mit den Eltern haben Sie Anspruch auf Beratung bei dem Verein.
Das Kursprogramm steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
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