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Mitglied im:

Bundesverband für Kindertagespflege

Der PARITÄTISCHE Landesverband Baden-Württemberg e.V.

 

Wie werde ich Tagesmutter / Kinderfrau?


Ihr beruflicher Hintergrund spielt keine Rolle.

In einem persönlichen, unverbindlichen und kostenfreien Beratungsgespräch geben wir Ihnen eine Entscheidungshilfe. 
Bitte melden Sie sich dazu an.

 

Ihre Motivation und persönliche Voraussetzungen:

 

  • Sie haben Zeit und Freude am Umgang mit Kindern
  • Sie besitzen pädagogische Fähigkeiten und können eine Beziehung zu einem fremden Kind aufbauen 
  • Sie sind bereit ein Kind seinem Entwicklungsstand entsprechend zu fördern
  • Sie sind ausreichend belastbar
  • Sie sind körperlich, geistig und seelisch fit 
  • Sie sind bereit, mit den Eltern zu kooperieren 

Tagesmutter:

  • Sie sind bereit, Beratung anzunehmen
  • Es geht Ihnen nicht in erster Linie um Gelderwerb
  • Ihre Familie ist mit der Aufnahme von Kindern in Ihre Privatwohnung einverstanden

Ihre Wohnung und das Wohnumfeld: 

  • Ist ausreichend Platz für 1-5 Kinder zum Spielen und Ruhen oder Schlafen da?
  • Ist die Wohnung kindersicher?
  • Gibt es Mobiliar für Kleinkinder/Schulkinder?
  • Spielmaterial?
  • Wo können die Kinder sich auch im Freien aufhalten?

Grundsätzliche Informationen:

  • Als Tagesmutter betreuen Sie Kinder berufstätiger Eltern in Ihrem Privathaushalt. Sie dürfen bis zu 5 fremde Kinder zeitgleich betreuen; davon nicht mehr als 3 Kinder unter 3 Jahren gleichzeitig. Es kann auch sein, dass die Kinderzahl in der Pflegeerlaubnis eingeschränkt wird
  • Sie benötigen eine Pflegeerlaubnis und müssen dazu die gesetzlichen Vorgaben zur Eignung als Tagespflegeperson erfüllen
  • Es ist in der Regel eine selbständige Tätigkeit (ohne Lohnsteuerkarte).
    Diese muss aber beim Finanzamt mit der Anlage N (Nebenverdienst) beim Lohnsteuerjahresausgleich oder bei der Einkommensteuererklärung der Familie gemeldet werden.
  • Zum Thema "Krankenversicherungsschutz" und "Rentenversicherung" lassen Sie sich bitte bei den zuständigen Stellen beraten.
  • Eine Pflichtunfallversicherung ist eine gesetzliche Vorschrift für selbständige Tagesmütter
  • Sie benötigen eine Betriebshaftpflichtversicherung
    Der Verein bietet seinen Mitgliedern eine äußerst günstige derartige Versicherung an. (Klick auf "Wie werde ich Mitglied")

Voraussetzungen des Vereins für eine Vermittlung:

  • persönliche Beratung
  • Antrag auf eine Pflegeerlaubnis
  • Erfüllen der geforderten Grundvoraussetzungen und Eignungskriterien nach  §23 und §43 SGB VIII, sowie den Richtlinien des Landkreises Böblingen
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Hausarztes
  • Grundqualifizierung 
  • Kurs „Erste Hilfe am Kind“
  • ein Hausbesuch 

Kinderfrau:

Sie betreuen und fördern Kinder im Haushalt ihrer Eltern.                                       Das ist eine weisungsgebundene Tätigkeit. Die Eltern sind in der Regel Ihre Arbeitgeber und schließen in der Regel mit Ihnen einen Arbeitsvertrag ab. Sie sollten dabei auf einer schriftlichen Arbeitsplatzbeschreibung bestehen. Zusätzliche Hausarbeiten werden extra aufgeführt.
Durch den Arbeitsvertrag sind Sie sozial abgesichert. Ihre Verpflegung an diesem Arbeitsplatz berechnet das Finanzamt als "Sachleistungen". 
Für alle Angelegenheiten der Kinderbetreuung und der dazu gehörenden Kooperation mit den Eltern haben Sie Anspruch auf Beratung bei dem Verein.
Das Kursprogramm steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung.

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