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Mitglied im:

Bundesverband für Kindertagespflege

Der PARITÄTISCHE Landesverband Baden-Württemberg e.V.

 
TAKKI

Das Modell TAKKI – Kommunale Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen

 

                             

Allgemeine Erläuterung zum Modell:

Der bedarfsgerechte Ausbau der Kleinkindbetreuung ist derzeit ein großes Thema für viele Gemeinden und Städte im Landkreis.

Die Kommunen haben den gesetzlichen Auftrag, schrittweise bis zum Jahr 2010 die Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder bedarfsgerecht auszubauen und ab 2013 soll es sogar einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ein- und zweijährige Kinder geben.

Auf Initiative des Kreisverbands Böblingen im baden-württembergischen Gemeindetag hat die Landkreisverwaltung zusammen mit Vertretern der Städte und Gemeinden sowie den beiden Tages- und Pflegeelternvereinen mit Sitz in Sindelfingen und Leonberg in Anlehnung an das „Modell Leinfelden-Echterdingen“ ein interessantes Modell entwickelt, mit der Zielsetzung, die Tagespflege zur Betreuung von Kleinkindern zu stärken.

Die einzelnen Gemeinden und Städte im Landkreis können jeweils entscheiden, ob sie an TAKKI teilnehmen möchten oder nicht.

Mittlerweile nehmen in unserem Zuständigkeitsgebiet 18 Gemeinden und Städte an TAKKI teil.

Das TAKKI - Modell beinhaltet auch eine gute Qualifizierung der Tagespflegeperson.

Sie muss insgesamt 160 Unterrichtseinheiten (UE) absolvieren.

TAKKI - Tagespflegepersonen erhalten die Kosten dieser Fortbildung vom Landkreis Böblingen zurück erstattet (gilt für Qualifizierungen ab 01.09.08), sobald sie ein unter dreijähriges Tageskind aufnehmen.

Ein weiteres Ziel von TAKKI ist eine gute Kooperation zwischen örtlichen Tageseinrichtungen und Kindertagespflege. 

Wir versprechen uns von diesem neuen Konzept eine deutliche Aufwertung der Kindertagespflege im Kreis Böblingen.

Für die Eltern ist durch „TAKKI“ eine echte Wahlfreiheit zwischen den Betreuungsformen gegeben.

Durch die umfangreiche Qualifizierung der Tagespflegepersonen wird es auch eine Qualitätssteigerung geben und damit eine höhere Akzeptanz dieser Betreuungsform.

Natürlich erhoffen wir uns auch eine Zunahme an Tagespflegeplätzen -hauptsächlich für die Kleinkinder.

 

Die wichtigsten Fragen zum Modell TAKKI:

 

1.                 Was bedeutet TAKKI?

           TAKKI ist ein neues Konzept im Landkreis Böblingen und heißt übersetzt:

„Kommunale Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen“.

Dieses neue Konzept wurde vom Landkreis Böblingen und den Kommunen in Zusammenarbeit mit den beiden Tageselternvereinen im Landkreis Böblingen, in Anlehnung an das Modell von Leinfelden Echterdingen, konzipiert.

                     Das Modell bezieht sich auf die Betreuung von unter dreijährigen Kindern in der Tagespflege.

 

2.                 Welche Ziele hat TAKKI?

         ·        TAKKI hat zum Ziel mehr Tagespflegeplätze für Kinder unter drei Jahren zu schaffen.

·        Das Ziel, das Engagement der Tagespflegepersonen zu stärken und zu würdigen.

·        Den abgebenden Eltern eine echte Wahlmöglichkeit zu bieten, zwischen öffentlicher Einrichtung und Kindertagespflege.

  

3.                 Was heißt Tagespflege für Kleinkinder?

Tagespflege für Kleinkinder ist die Betreuung von Kindern unter drei Jahren im Haushalt der Betreuungsperson, oder in anderen geeigneten Räumen.

Es handelt sich um eine familiäre Form der Kindertagesbetreuung, bei der sich Umfang und Dauer an den individuellen Erfordernissen und Wünschen der Kinder und ihrer Familien orientieren und flexibel gestaltet sind.

Die Aufgaben einer Tagespflegeperson sind die Betreuung, Erziehung und Bildung des Kindes.                       Dabei spielen Kontinuität, Zuverlässigkeit und Flexibilität sowie ein liebevoller und gewaltfreier Umgang mit dem Tagespflegekind eine wichtige Rolle.

  

4.                 An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich als Tagespflegeperson an TAKKI beteiligen möchte, oder als abgebende Eltern / Personensorgeberechtigte mein Kind von einer  „TAKKI Tagespflegeperson“ betreuen lassen möchte? 

Personen, die Interesse an TAKKI haben, wenden sich an unseren Verein.

Für Leonberg und Teilorte, Renningen, Rutesheim, Weil der Stadt und Teilorte sowie Weissach ist ein anderer Verein zuständig:

  

Tages – und Pflegemutter e.V. Leonberg

Distelfeldstr. 20

71229 Leonberg

Tel.: 07152 / 22490

Email: tup-leo@t-online.de  

 

5.                 Welche Vorteile bietet TAKKI den abgebenden Eltern/ Personensorgeberechtigten? 

Für Eltern, die ihr unter dreijähriges Kind in Tagespflege betreuen lassen, entstehen die gleichen Kosten wie für eine Betreuung in den institutionellen Kindertageseinrichtungen der jeweiligen Gemeinde / Stadt im Landkreis Böblingen. Eltern bezahlen das Betreuungsentgelt direkt an die Wohnortgemeinde / Stadt. Die Gemeinde/ Stadt bezahlt dann die Tagespflegeperson nach den geltenden Richtsätzen des Landkreises Böblingen, und übernimmt den Differenzbetrag.

Für die Eltern wird somit eine echte Wahlfreiheit zwischen öffentlicher Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege gewährleistet.

                     Kurzfristige Ausfallzeiten von Tagespflegepersonen werden ab dem dritten Tag vom Tages- und Pflegeeltern                      e.V. Kreis Böblingen durch Vertretung geregelt.

 

6.                 Was bedeutet TAKKI für die Tagespflegeperson und welche Vorteile hat sie dabei?

           Die Teilnahme an TAKKI ist für die Tagespflegeperson freiwillig und sie bleibt selbständig tätig.   

           Sie muss mindestens einen Platz für ein unter dreijähriges Tageskind anbieten und braucht eine                             Pflegeerlaubnis.

Tagespflegepersonen, die sich an TAKKI beteiligen, erhalten das Betreuungsentgelt von den Gemeinden / Städten ausbezahlt, in der das Tageskind wohnt (nach den Richtsätzen des Landkreises Böblingen).                  Das bedeutet für die Tagespflegeperson eine grosse finanzielle Sicherheit und das Pflegeverhältnis wird nicht durch die Abwicklung der Zahlungsvorgänge belastet.

Des weiteren erhält die Tagespflegeperson von der Kommune für bis zu 25 betreuungsfreie Tage (maximal 5 Wochen) und bis zu 30 Krankheitstagen (maximal 6 Wochen) den Aufwandersatz pro Kalenderjahr erstattet. Dadurch entsteht eine weitere finanzielle Sicherheit für die Tagespflegeperson.

  Die Qualifizierungskosten im Rahmen von TAKKI werden der Tagespflegeperson vom Landkreis Böblingen   zurückerstattet, sobald sie ein unter dreijähriges Tageskind aufnimmt.

 

7.                 Welche Voraussetzungen muss die Tagespflegeperson erfüllen, um an TAKKI teilnehmen zu können?

       ·       Die Tagespflegeperson muss sich mit 160 Unterrichtseinheiten qualifizieren (davon 30 UE vor der Aufnahme   eines Tageskindes und während die restlichen 130 UE gemacht werden, kann sie parallel schon Tageskinder in Betreuung haben).

                     Für Personen mit besonderen einschlägigen Vor- und Ausbildungen (z.B. mit einer pädagogischen                                      Ausbildung) gelten andere Qualifizierungsanforderungen.

·     Sie muss mindestens einen Platz für ein unter dreijähriges Tageskind anbieten.

·      Die Tagespflegeperson benötigt eine gültige Pflegerlaubnis nach § 43 SGB VIII die sie bei unserem Verein beantragt. Um die Erlaubnis zur Kindertagespflege zu erhalten, müssen persönliche Eignung, Qualifizierung und kindgerechte Räumlichkeiten nachgewiesen werden.

·      Die Tagespflegeperson unterzeichnet eine schriftliche Vereinbarung mit der Gemeinde/ Stadt, von der die Tagespflegeperson das Betreuungsgeld erhält. Außerdem schließt sie einen „TAKKI“-Betreuungsvertrag mit den Eltern/ Personensorgeberechtigten des Tageskindes ab.

·      Die Tagespflegeperson muss bereit sein nach den aktuellen Richtsätzen des Landkreises Böblingen zur Kindertagespflege zu arbeiten.

·      Eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Tageselternvereinen im Landkreis und mit den Kommunen wird von der Tagespflegeperson erwartet. 

 

8.                 Welche Aufgaben hat der Tages- und Pflegeelternverein Kreis Böblingen im Bereich der Kindertagespflege? 

·        Zu den Aufgaben gehört die Beratung, Qualifizierung und Vermittlung von Tagespflegepersonen, im Auftrag des Kreisjugendamts Böblingen.

·        Eltern wenden sich zur Vermittlung und Beratung an den Verein.

·        Es werden vor Ort in vielen Gemeinden/ Städten des Landkreises Böblingen Außensprechstunden von den Tageselternvereinen angeboten (meistens in den Rathäusern). Termine und Orte entnehmen Sie bitte den örtlichen Mitteilungsblättern oder erfragen sie in unseren Büros.

·        Die Grundqualifizierung und die Praxis begleitenden Gesprächskreise für Tagespflegepersonen werden vom Verein angeboten. Themenabende bieten die Familienbildungsstätten im Landkreis an. 

 

Falls Sie Interesse an einer Teilnahme am Modell „TAKKI“ haben, wenden Sie sich bitte an unseren Verein. Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über die Besonderheiten. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin, der in einem unserer beiden Büros (Sindelfingen und Herrenberg) oder  während der Außensprechstunden in den Rathäusern wahrgenommen werden kann.              

 


Hier die beiden "TAKKI-Mappen" mit Infos, Formularen und Veträgen zu TAKKI zum herunterladen:

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