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Aktuelles Hier finden Sie aktuelle Informationen über den Verein: Am 1.01.2005 trat das Gesetz zum qualifizierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz = TAG) in Kraft. Am 1.10.2005 trat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz = KICK) in Kraft. Die wichtigsten Änderungen und Ergänzungen für die Kindertagespflege zum SBG VIII §23 in Kürze: Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Erziehung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, an der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen. Die Tagespflegeperson muss geeignet sein. Geeignet sind Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen, die sie qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben. Erlaubnis zur Kindertagespflege (§43 KICK) Wenn eine Tagesmutter mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf sie der Erlaubnis. Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist ( s.o.). Die Erlaubnis befugt zur von 1 bis 5 Kinder (je nach Eignung s.o.). Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet. Die Erlaubnis ist für alle Tagesmütter erforderlich, unabhängig davon, wie das Tagespflegeverhältnis zustande kam bzw. kommt. Sie sind verpflichtet, über die Tagesmüttervereine im Kreis Böblingen diese Pflegeerlaubnis zu beantragen, und zwar ab 1.10.2005. Das Kreisjugendamt Böblingen hat diesen Vereinen die Aufgaben für den Bereich der Kindertagespflege im Landkreis Böblingen übertragen. Weitere Informationen zur Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Vorschriften im Landkreis Böblingen erhalten Sie beim Verein. Telefon: 07031/213 710 Fax:
07031/213 71 20
Broschüre vom
Paritätischen Wohlfahrtsverband "Was bleibt?!"
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